Die Ansprüche an die Qualität der Beratungen von Finanzdienstleistern ist in den letzten Jahren gestiegen. Gleichzeitig hat die Kritik an Bankinstituten wegen ihren häufigen mangelhaften Beratungsleistungen zugenommen.

Nach dem heftigen Kurseinbruch 2002 bei dem zahlreiche Kleinanleger empfindliche Verluste erlitten, wurde auch Kritik an den Banken laut. So wurden beispielsweise Anleger nicht gewarnt, wenn sie Kredite für Aktienkäufe aufnahmen. Auch der Gesetzgeber reagierte und formulierte Aufklärungspflichten in dem WpHG.

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